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Der Pfarrgemeinderat ist jener Rat der Pfarre, der den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und mit ihm über die Fragen des pfarrlichen Lebens berät.


Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden und aus offiziellen, gewählten und berufenen Mitgliedern:

  • Offizielle Mitglieder: Priester, Vertreter von Ordensgemeinschaften und Religionslehrer
  • Gewählte Mitglieder: die bei der Pfarrgemeinderatswahl Gewählten.
  • Berufene Mitglieder: Der Pfarrer kann bis zu 5 Personen berufen aufgrund von deren Fachkenntnissen oder anderer Gründe.

Der Pfarrgemeinderat kann einzelne Mitglieder mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben beauftragen, z.B.: Gottesdienstgestaltung, Caritas und soziale Dienste, Öffentlichkeitsarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, usw.

Mitglieder...


Gruppenfoto anlässlich der Pfarrvisitation:

gruppe_mit_bischof-.jpg

Der junge und leutselige Weihbischof Dr. Anton Leichtfried hinterließ einen bleibenden Eindruck in der Pfarrgemeinde, der allerdings mindestens 22 Jahre anhalten muss - sollte das Visitationsintervall gleich bleiben. Für ein gutes Miteinander in der Diözese wäre es aber notwendig, öfters persönlichen Kontakt mit den Oberhirten zu haben.


 

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