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Geschrieben von: Josef Muhr   
 

Wahl zum Pfarrgemeinderat 2022

Bild1Liebe Pfarrangehörige!     
   
                                                                    
Wie Sie bereits erfahren haben, finden in unserer Pfarre am Sonntag, den 20.März 2022 die Wahl des Pfarrgemeinderates für die Periode 2022 bis 2027statt.

Der Pfarrgemeinderat und der Wahlvorstand unserer Pfarre
haben entschieden, die Wahl nach dem Modell  des
Wahlvorschlages und der KandidantInnenliste
durchzuführen.



Wahlberechtigt


sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die vor dem1.Jänner 2021 das 16.Lebensjahr
vollendet haben, gefirmte

Mitglieder ohne Berücksichtigung ihres Alters


und in unsere rPfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder durch Gottesdienstbesuch und Mitarbeit in der

Pfarrgemeinde eine entsprechende Beheimatung vorweisen können.


Wählbar

sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in den pfarrlichen Räten erfüllen.

Die Liste der Wahlvorschläge und der KanditatInnenvorschläge werden ab Anfang März 2022
veröffentlicht, in der Pfarrkirche, in den Schaukästen und auf der Pfarrhomepage
www.pfarre.stpeterau.at.

Den Wahlvorständen der Pfarren St. Peter/Au ist es ein großes Anliegen, wenn möglichst viele Wahlberechtigte unserer Pfarre von der Möglichkeit der Wahl am 20.03.2022 Gebrauch machen.


Mit herzlichem Dank für Ihre Beteiligung grüßen Sie der Pfarrer  und die Mitglieder des Wahlvorstandes der Pfarren St. Peter/Au.
 
Moderator Peter Yeddanapalli - Vorsitzender,
Diakon Wolfgang Tüchler - Vorsitzender Stellv.,
Ernst Leitner, Heidi Reifberger, Wilhelm Reiter und Alois Heiß



 

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